Wr Gemeinderat für gesetzliche Festlegung einer 40%igen Frauenquote für österreichische Aufsichtsräte und Vorstände
Sunday, February 27th, 2011Beschluss- (Resolutions-) Antrag
der GemeinderätInnen Nurten Yilmaz, Mag. Nicole Krotsch (SPÖ), Mag. Martina Wurzer und Dr. Monika Vana (Grüne),
betreffend „Frauen sollen in Wien unabhängig leben können“
eingebracht in der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 25. Februar 2011, zu Post 17
der Tagesordnung.
Frauen sind in Österreich heute besser ausgebildet aus je zuvor und haben bei Bildungsabschlüssen wie Matura oder in vielen Studienrichtungen in der Anzahl der AbsolventInnen die Männer überholt.
Dennoch sind sie im Berufsleben mannigfaltigen Benachteiligungen ausgesetzt und gerade die hoch qualifizierten Frauen stoßen immer noch an die sogenannte „Gläserne Decke“, die ihren weiteren Aufstieg verhindert, gerade in männerdominierten Branchen und Gremien, wie Geschäftsführungen, Aufsichtsräten und Vorständen.
Appelle an die Freiwilligkeit helfen gegenüber Unternehmen so gut wie gar nicht, was es braucht, sind verpflichtende Quotenregelungen, wie Beispiele aus dem In- und Ausland zeigen. So hat etwa in Norwegen eine gesetzliche 40% Quote für Frauen in Aufsichtsräten den Frauenanteil in diesen Gremien laufend erhöht, andere Staaten sind ebenfalls auf dem Weg. Aber auch die österreichischen Gleichbehandlungsgesetze für den öffentlichen Dienst zeigen den Erfolg von Quoten: Allein in Wien konnte seit 1997 mit einer solchen Quotenregelung im Gleichbehandlungsgesetze der Anteil der Frauen an AbteilungsleiterInnen von 5% auf nunmehr 36% erhöht werden.
Unabhängig von einer gesetzlichen Quote bekennt sich die Stadt Wien zu dieser wichtigen Gleichstellung als politisches Ziel und wird alles daran setzen, dieses rasch zu erreichen. Freiwillige Regelungen können gesetzliche nicht ersetzen.
Auch dem immer wieder aus der Wirtschaft zu hörenden Einwand, dass qualifizierte Frauen für solche Positionen nicht zu finden seien, wurde bereits mit international erfolgreichen Beispielen, wie einer Datenbank, in die sich hoch qualifizierte Frauen eintragen lassen können, begegnet.
Die gefertigten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien folgendenBeschluss- (Resolutions) Antrag
Der Wiener Gemeinderat spricht sich für die gesetzliche Festlegung einer 40%igen Frauenquote für österreichische Aufsichtsräte und Vorstände aus.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, 25. Februar 2011
