Wiener Verpartnerungspaket” für eingetragene PartnerInnenschaften
Stadträtin Sandra Frauenberger und Maga Beatrix Hornschall, die Leiterin der MA 35 (Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Personenstand), präsentierten das “Wiener Verpartnerungspaket”. Damit ist klar, wie und wo sich lesbische und schwule Paare ab Jahresbeginn in Wien verpartnern können.
“Es ist uns gelungen, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ein Paket zu schnüren, das den Wünschen von schwulen und lesbischen Paaren nach einer feierlichen und würdevollen Verpartnerung entspricht”, zeigte sich Frauenberger erfreut. “Die Verpartnerung soll den Paaren - wie die Hochzeit bei heterosexuellen Menschen - als ein unvergessliches Ereignis in Erinnerung bleiben”, so Frauenberger.
Gesetzlich haben schwule und lesbische Paare ab Jänner 2010 die Möglichkeit, ihre PartnerInnenschaft eintragen zu lassen. Damit verbunden ist die rechtliche Absicherung in vielen wichtigen Bereichen. Erste Verpartnerungen werden in Wien bereits am 4. Jänner stattfinden. Rund 300 Verpartnerungen pro Jahr werden erwartet, im ersten Jahr rechnet die Behörde mit bis zu 450 Verpartnerungen.
Möglichkeiten zur Eintragung der PartnerInnenschaft in Wien
Das Bundesgesetz sieht vor, dass gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften bei den Bezirksverwaltungsbehörden einzutragen sind. In Wien ist der Magistrat die Bezirksverwaltungsbehörde. Die MA 35 (Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Personenstand) ist die für das Personenstandswesen zuständige Behörde und ist auch als Bezirksverwaltungsbehörde tätig. Sie wird daher auch für die Eintragung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften in Wien zuständig sein.
Für Paare, die sich verpartnern wollen, wurde eine eigene Service-und Informationsstelle in der MA 35 im Amtshaus des 5. Bezirkes eingerichtet. Dieser Ort ist auch die zentrale Anmeldestelle für Eintragungswillige.
Im Zuge der Anmeldung einer eingetragenen PartnerInnenschaft legen die PartnerschaftswerberInnen alle notwendigen Unterlagen/Dokumente in der zentralen Anmeldestelle vor. Auf Basis der Unterlagen wird überprüft, ob alle Voraussetzungen zum Eingehen einer eingetragenen PartnerInnenschaft (z.B. Volljährigkeit, keine aufrechte Ehe/eingetragene PartnerInnenschaft) erfüllt werden.
Danach stehen mehrere Möglichkeiten für die Verpartnerung zur Wahl. Grundsätzlich gilt: Überall wo geheiratet werden kann, können sich Paare in Wien auch verpartnern lassen:
Paaren, die sich eine feierliche Verpartnerung in einem würdevollen Rahmen wünschen, stehen eine Reihe von Festsälen in den Amtshäusern und in den Räumlichkeiten der Personenstandbehörde in ganz Wien zur Auswahl. Das Paar kann sich in diesem Fall auch für Musik, feierliche Ansprachen oder Ringtausch entscheiden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die PartnerInnenschaftsurkunde in einem feierlichen Rahmen an besonders schönen externen Örtlichkeiten überreicht zu bekommen. Insgesamt 37 Locations - vom Donauturm, über das Riesenrad bis hin zum Schloss Schönbrunn - stehen (gegen Gebühr) zur Verfügung. Das Gesetz sieht in diesem Fall allerdings vor, dass die Verpartnerung selbst zuvor in den Amtsräumen zu erfolgen hat.
Wird keine feierliche Verpartnerung gewünscht, kann die Begründung der eingetragenen PartnerInnenschaft - sofern alle notwendigen Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind - sofort bei der zentralen Anmeldestelle erfolgen. Die PartnerInnenschaftsurkunde wird gleich übergeben.
Die Eintragung der PartnerInnenschaft wird von Bediensteten der MA 35, die auch StandesbeamtInnen sein können, vorgenommen. Sie wurden in die neue Gesetzesmaterie eingeschult und erhalten als weitere Aufgabe die Eintragung von PartnerInnenschaften als Bedienstete der Bezirksverwaltungsbehörde.
Service und Information
- Infos im Netz: Alle Informationen zur eingetragenen
PartnerInnenschaft in Wien gibt es ab sofort auch im Internet
und zwar unter www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen
oder www.partnerschaft.wien.at.
- Die zentrale Anmeldestelle: MA 35 - Personenstand, Schönbrunner
Straße 54, 1050 Wien. Tel.: 4000 05589,
Fax: 4000 9905580; E-Mail: 6110-ref@ma35.wien.gv.at
- Zeiten: Die Eintragung der PartnerInnenschaften erfolgt Montag
bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 15.00 Uhr. Die Übergabe von
Urkunden an Örtlichkeiten außerhalb der Amtsräume der
Bezirksverwaltungsbehörde ist Montag bis Freitag von 16.00 bis
18.00 Uhr und auch an Samstagen (Vormittag) möglich.
- Wer sich über Rechte und Pflichten, die mit einer eingetragenen
PartnerInnenschaft einhergehen, informieren möchte, kann sich an
die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche
Lebensweisen (WASt) wenden. Sie bietet seit mehr als elf Jahren
umfassende Information, Beratung und Unterstützung bei
Diskriminierung und bei rechtlichen Fragen des lesbisch,
schwulen und transgender Alltages: wast@gif.magwien bzw.
4000-81449.