Entschlossenheit zahlt sich aus: SPÖ erreicht Entlastungen für PensionistInnen, Familien, StudentInnen, ArbeitnehmerInnen
Gegen die Teuerung – Für Österreich. Die SPÖ hat erreicht, dass noch vor der Wahl wichtige Maßnahmen gegen die Teuerung im Parlament beschlossen wurden:
- ein höheres Pflegegeld
- mehr Familienbeihilfe für alle Kinder
- die Verlängerung der “Hacklerregelung”
- die Abschaffung der Studiengebühren
- die Anhebung der Pensionen um 3,4 Prozent (Pensionistenpreisindex), eine Einmalzahlung sowie ein Heizkostenzuschuss für Ausgleichszulagenbezieher.
Für die MwSt-Senkung auf Lebensmittel hat es keine Mehrheit gegeben. ÖVP, BZÖ und Grüne haben eine jährliche Entlastung von 150 bis 360 Euro verhindert. Die SPÖ wird jedenfalls im Kampf gegen die Teuerung nicht locker lassen.
Die beschlossenen Maßnahmen bringen eine Entlastung für
- zwei Millionen PensionistInnen,
- 1,8 Millionen Kinder,
- 400.000 PflegegeldbezieherInnen und ihre Familien,
- 200.000 StudentInnen
- zehntausende Langzeitversicherte
“Nicht nur reden und Zukunftsankündigungen machen, sondern täglich arbeiten, dann gewinnt die Bevölkerung das Vertrauen in die Politik zurück. Daher gilt es, nicht nur über Konjunkturschwächen und negative Prognosen der Konjunkturentwicklung zu reden, sondern zu handeln.” (SPÖ-Vorsitzender Werner Faymann)
Mehr Familienbeihilfe für ALLE Kinder – bringt eine Entlastung für über 1,8 Millionen Kinder. Die Erhöhung der Familienbeihilfe (sie beträgt je nach Alter und Kinderzahl 105 bis 202 Euro pro Monat) ist ein Beitrag zur Inflationsabgeltung und eine wichtige Unterstützung der durch die Teuerung belasteten Familien. Die doppelte Auszahlung der Familienbeihilfe für den Monat September kommt auf besondere Initiative der SPÖ auch allen Familien mit Kindern unter 6 Jahren zugute. Für die SPÖ gilt der Grundsatz: „Jedes Kind ist gleich viel wert“. Schon ab 2008 wird die Familienbeihilfe für den Monat September für alle Kinder ein dreizehntes Mal ausgezahlt. Die ÖVP wollte eigentlich nur die Familienbeihilfe für über 6-Jährige erhöhen.
Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013 – Frauen können mit 40 Arbeitsjahren im Alter von 55 und Männer mit 45 Arbeitsjahren im Alter von 60 abschlagsfrei in Pension gehen.
Der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversicherungsregelung wird bis zum Jahr 2013, also um weitere drei Jahre, verlängert. Darüber hinaus werden auch Zeiten des Krankengeldbezuges sowie Ausübungsersatzzeiten als Beitragszeiten in die Langzeitversicherungsregelung einbezogen, d.h. mehr ArbeitnehmerInnen kommen in den Genuss dieser Regelung.
Abschaffung der Studiengebühren – Hilft rund 200.000 Studierenden mit 726 Euro pro Jahr.
Die Studiengebühren werden ab dem Sommersemester 2009 für österreichische Studierende, EU-BürgerInnen und für Studierende aus Ländern, mit denen ein völkerrechtlicher Vertrag besteht, abgeschafft. Bedingung: Vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt plus zwei Toleranzsemester darf nicht überschritten werden. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden.
Keine Studiengebühren zahlen weiters: Präsenz- und Zivildiener, Schwangere, Kranke (mehr als zwei Monate), Behinderte, all jene die Kinder zu betreuen haben (bis zum Schuleintritt) und Berufstätige (über der Geringfügigkeitsgrenze). Drittstaatsstudenten wird der Studienbeitrag halbiert, von derzeit 726,72 auf 363,36 €.
Aufhebung der Zugangsbeschränkungen mit 30. Juni 2009 (Betriebswirtschaft, Publizistik u. Kommunikationswissenschaften). Für die Medizinischen Studien (Human-, Zahn- und Tiermedizin) und das Fach Psychologie gibt es Übergangsfristen.
Erhöhung des Pflegegeldes – das bedeutet eine Verbesserung für 400.000 Menschen zwischen 70 und 1.125 Euro pro Jahr. Bei der selbständigen Personenbetreuung wird die Förderung von 225 auf 550 Euro erhöht, bei der unselbständigen Personenbetreuung wird die Förderung von 800 auf 1.100 Euro erhöht.
Mit 1.1.2009 wird das Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 um 4 Prozent, in den Stufen 3, 4 und 5 um 5 Prozent und in den Stufen 6 und 7 um 6% erhöht werden. Weiters werden Zuschläge im Ausmaß von 20 und 30 Stunden bzw. 50 und 75 Stunden bei der Einstufung von dementen Menschen bzw. von behinderten Kindern eingeführt, um die erforderliche Beaufsichtigung in diesen Fällen zu berücksichtigen.
Außerdem werden die Förderungen für die 24-Stunden-Pflege daheim sowohl für selbständige als auch für unselbständige PflegerInnen erhöht.
Pensionsanpassung um 3,4 Prozent, Einmalzahlung, Heizkostenzuschuss und Wegfall der Wartefrist für die erste Pensionserhöhung.
Zwei Millionen PensionistInnen in Österreich profitieren von der Erhöhung über der Inflationsrate und von der Einmalzahlung, und zwar schon ab November 2008.
Nach dem (gesetzlich vorgesehenen) Verbraucherpreisindex würden die Pensionen um 3,2 Prozent erhöht werden. Der Pensionistenpreisindex (der speziell auf den Warenkorb von Seniorenhaushalten abgestimmt ist) ist höher, nämlich 3,4 Prozent.
Die SPÖ erreicht eine Pensionsanpassung in Höhe von 3,4 Prozent. Diese Erhöhung bekommen alle PensionistInnen bis zu einer Höhe von 2.412 Euro brutto. Das sind mehr als 90 Prozent aller PensionistInnen. Darüber liegende Pensionen werden mit dem monatlichen Fixbetrag von rund 82 Euro erhöht.
Finanzielles Gesamtvolumen: 880 Mio. Euro (um 50 Mio. mehr als bei 3,2 Prozent)
Einmalzahlung gestaffelt nach Pensionshöhe:
- 20 Prozent der Pension (für Pensionen unter 747 Euro),
- 150 Euro für AusgleichszulagenbezieherInnen und Pensionen zwischen 747 und 1.000 Euro,
- von 1.000 bis 2.000 Euro linear absinkend von 150 auf 50 Euro,
- 50 Euro zwischen 2.000 und 2.800 Euro (gesetzliche Höchstpension)
- Gesamtvolumen: 183 Mio. Euro, es profitieren beinahe alle PensionsbezieherInnen. (Details siehe weiter unten)
Wegfall der Wartefrist für NeupensionistInnen
Davon profitieren rund 100.000 Menschen, die jedes Jahr in Pension gehen. Bisher müssen sie (wegen eines schwarz-blauen Gesetzes) bis zum übernächsten Jahr auf die erste Pensionsanpasssung warten. Dieser Paragraf soll ersatzlos gestrichen werden. Die erste Erhöhung wird damit im ersten Jahr nach Pensionsantritt fällig.
210 Euro Heizkostenzuschuss für AusgleichszulagenbezieherInnen
AusgleichszulagenbezieherInnen erhalten mit der Novemberpension zusätzlich einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 210 Euro. PensionistInnen, die im Zeitraum Dezember 2008 bis April 2009 in Pension gehen, bekommen einen aliquoten Zuschuss (30 Euro/Monat) ausbezahlt.
“Und das ist, was der Respekt vor den älteren Menschen in unserem Land gebietet: Dass sie bei ihrer Pension nicht abhängig sind von den Aktienmärkten und deren Entwicklung, sondern sich auf die staatliche Pension verlassen können.”
SPÖ-Vorsitzender Werner Faymann
“Wenn wir Maßnahmen beschließen wollen, dann sind es Schulden. Wenn die ÖVP Maßnahmen beschließen will, dann ist es Manna, eine Wohltat oder Geld aus dem Keller des Finanzministeriums, wo Dagobert Duck sitzt.”
SPÖ-Klubchef Josef Cap
“Wir verteilen keine Wahlzuckerl, sondern sagen, was wir vor der Wahl machen können. Da kann jeder in Österreich zuschauen, wer dafür ist, dass Lebensmittel billiger werden, die Studiengebühren abgeschafft werden und die Familien- und Pflegebeihilfe erhöht werden.”
SPÖ-Budget- und Finanzsprecher Kai Jan Krainer